4. | a) Mit der vorliegenden Kollokationsklage bezweckt die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der Nebenintervenientin, der V.______ AG und der U.______ AG, ihrer Auffassung nach ursprünglich den drei soeben genannten Gesellschaften zustehende und dann von diesen an die Klägerin (bzw. in den Fällen der V.______ AG und der U.______ AG zunächst an die Nebenintervenientin als deren Muttergesellschaft, vgl. act. 41/2/2) abgetretene Guthaben aus dem Cash Management der X.______-Gruppe gegen die Beklagte (zentrale Abrechnungsstelle) geltend zu machen.