Zinszahlungspflicht und -höhe (strittig), Besicherung, Laufzeit, Kündigungsgründe und -fristen. Im Konzernverbund stellt sich bei Vorliegen eines Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung ferner die Frage, ob dieses durch indirekte, sich aus der Konzernzugehörigkeit ergebende Vorteile (z.B. günstigere Finanzierungskonditionen, geringere Zahlungsverkehrskosten) aufgewogen werden kann. Die herrschende Lehre bejaht dies. Massgebender Zeitpunkt für die Bestimmung des Missverhältnisses ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. bei Fehlen eines solchen des Gesellschaftsbeschlusses (vgl. zum Ganzen: Glanzmann/Wolf, GesKR 2014, S. 267 ff.; Vogt, BSK OR II, Art. 678 N 14; Brand, a.a.