Wichtigster Massstab sind dabei die herrschenden Marktkonditionen. Zu untersuchen ist insbesondere, ob der Rückforderungsanspruch als werthaltig qualifiziert werden kann (Rückzahlungsfähigkeit/Bonität des Borgers). Als weitere relevante Kriterien zur Beurteilung des Vorliegens von Drittbedingungen bei Darlehen werden in der Lehre genannt: Zinszahlungspflicht und -höhe (strittig), Besicherung, Laufzeit, Kündigungsgründe und -fristen.