Die Gesellschaft leistet mehr, als sie eigentlich müsste oder erhält weniger, als ihr zustehen würde. Resultat dieser unangemessenen Ausgestaltung des Austauschgeschäfts ist eine Nettovermögensverschiebung zuungunsten der leistenden Gesellschaft. Bei einem Darlehen ist zwecks Feststellung des Vorliegens eines Missverhältnisses vor allem anhand von objektiv feststellbaren Grössen aus einer ex ante-Perspektive zu prüfen, ob dieses in dieser Form und zu den gleichen Bedingungen auch von einem unabhängigen Dritten gewährt worden wäre. Wichtigster Massstab sind dabei die herrschenden Marktkonditionen.