kann alle Geschäfte tätigen, welche mit diesem Zweck direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen und sich an anderen Unternehmungen der gleichen oder ähnlichen Branchen beteiligen; Gesellschaft kann insbesondere auch Liegenschaften erwerben, belasten und veräussern.“ | | e) | Aufgrund der soeben (E. VI.A.3a-d) wiedergegebenen Zweckumschreibungen der genannten Gesellschaften wurde deutlich, dass weder die Teilnahme an einem konzerninternen Cash Management mit Cash Pooling und Konzernclearing (alle genannten Gesellschaften) noch ein Agieren als zentrale konzerninterne Abrechnungsstelle (Beklagte) durch die Gesellschaftszwecke geradezu