„Die Gesellschaft kann auch Sicherheiten aller Art für Verpflichtungen Dritter, die in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gesellschaft stehen, leisten.“ | | b) | Der Zweck der Nebenintervenientin lautete bis November 2000 folgendermassen (act. 41/5/1): „Beteiligung an Unternehmungen jeglicher Rechtsform, vorwiegend der Holzbranche im Inund Ausland; kann insbesondere auch Liegenschaften erwerben, belasten und veräussern.“