O., S. 109; ferner in Bezug auf antizipierte Verrechnungsverträge, welche in casu ebenfalls ein Element des Rechtsverhältnisses bilden [vgl. vorne, E. V.F.1. und E. V.F.8a]: Hess/Wyss, AJP 10/1997, S. 1222 m.w.H.). | | | H. Zwischenfazit | | | | Zusammenfassend lässt sich aufgrund der vorstehenden Erwägungen entgegen der Beklagten (act. 40 Rz. 315 ff., 356 ff.) nicht sagen, das in der X.______-Gruppe praktizierte Forderungs- und Cash-Management gemäss Darstellung der Nebenintervenientin und damit die hier strittigen Verbuchungen auf Kontokorrentkonten von Gruppengesellschaften seien aus vertragsrechtlichen Gründen ungültig. | | | | | |