BGE 114 II 159, E. 2a). Indes ist nicht jede Verpflichtung, welche die finanziellen Möglichkeiten eines Schuldners übersteigt und ihn damit der Gefahr einer Insolvenz aussetzt, übermässig im Sinne von Art. 27 Abs. 2 ZGB. Diese Bestimmung verbietet niemandem, sich über seine finanziellen Kräfte hinaus zu verpflichten (BGE 95 II 55). Bei juristischen Personen wird somit ein Verstoss gegen Art. 27 Abs. 2 ZGB nur sehr zurückhaltend bejaht (Jagmetti, a.a.O., S. 107 f. m.w.H.). | |