12. | a) Die Beklagte macht sodann geltend (act. 92 Rz. 96-99; act. 40 Rz. 152-156, 362 ff.; act. 60 Rz. 44 ff.), die klagende Partei habe selbst nach eigener Darstellung gar keine Saldoforderung per Monatsende eingeklagt, sondern angebliche Kontokorrentforderungen per 5. Dezember 2003 geltend gemacht. Sie habe zwar (unsubstantiiert) behauptet, der Saldo sei monatlich (gemeint wohl per Monatsende) gezogen worden, letztmals per November 2003. Gleichzeitig behaupte die klagende Partei aber jedenfalls in Bezug auf die Verbuchungen mit der Nebenintervenientin, die Kontokorrente seien bis am 5. Dezember 2003 fortgeführt worden.