9. | Was den Vertragsschluss anbelangt, so ist zwischen den Parteien unstrittig (act. 28 Rz. 16; act. 40 Rz. 103), dass QX.______ am 17. Oktober 1996 die mit „Konzernverrechnungen über C.______-Kontokorrent“ betitelte Konzernweisung Nr. 18/96 (act. 30/1) erliess. Auf den ersten Blick mangelt es infolge dieser einseitigen Weisung an übereinstimmenden gegenseitigen Willensäusserungen der involvierten Gruppengesellschaften, die unabdingbare Voraussetzung jedes Vertragsschlusses ist (Art. 1 OR).