383 ff.: behauptete Rechtsgrundlosigkeit der den geltend gemachten Forderungen zugrundeliegenden Buchungen auf den Kontokorrentkonten), so trifft infolge der Novationen sie hierfür die Behauptungs- und Beweislast (vgl. vorne, E. V.E.2e). Aus den gleichen Gründen kann im Falle, dass die Sachverhaltsdarstellung der Nebenintervenientin bewiesen und somit das Vorliegen von Novationen zu bejahen ist, eine Klageabweisung entgegen der Vorinstanz (act. E. IV.6.) und dem Liquidator der Beklagten (act. 2/1 S. 1) nicht damit begründet werden, die eingeklagte Forderung der Klägerin beruhe auf „gruppeninternen, im Einzelnen nicht durchwegs nachvollziehbaren