Jede Teilnehmergesellschaft, welche einen Liquiditätsüberschuss auf ihrem Konto aufweist, überweist diesen auf das Konto der Poolführerin. Umgekehrt erhalten die Teilnehmergesellschaften mit einem Mangel an Liquidität vom Konto der Poolführerin die notwendigen Mittel. Durch das so vollzogene Cash Pooling entstehen konzerninterne Forderungen auf Rückzahlung der überwiesenen Beträge zwischen den einzelnen Teilnehmergesellschaften einerseits und der Poolführerin andererseits (zum Ganzen: Jagmetti, a.a.O., S. 58 f. m.w.H.). Forderungen einer am Cash Pool teilnehmenden Konzerngesellschaft aus diesem Cash Pooling gegen die Poolführerin werden von Rechtsprechung und Lehre einhellig als Darlehen