m.w.H.). | | 4. | Zusätzlich zum Kontokorrentund zum Girovertrag sowie auf diesen aufbauend wird im Bankenverkehr oftmals ein Kontokorrentkreditvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag erlaubt die Bank ihrem Kunden, sein Kontokorrent im Rahmen der gewährten Kreditlimite nach Bedarf zu überziehen. Den beanspruchten Kredit darf er jederzeit zurückzahlen und wieder neu beanspruchen. Für den Zeitraum und Betrag der effektiven Kreditbeanspruchung hat der Kunde der Bank Schuldzinsen zu bezahlen. Diese sowie die Bezüge und Rückzahlungen werden im Kontokorrent verbucht.