117 N 7, je m.w.H.). Kriterien für die Bemessung dieser Frist sind insbesondere die Person des Adressaten sowie die Komplexität der in der betreffenden Kontokorrentperiode abgewickelten Geschäfte (Aepli, ZK Art. 114-126 OR, Art. 117 N 32). | | d) | Mit der Novation werden die nach den Verrechnungen verbleibende Restforderung oder die mehreren Restforderungen, aus denen sich der Kontokorrentsaldo zusammensetzt, durch eine einzige, neue Forderung mit eigenem Rechtsgrund und eigener Identität ersetzt. Die Parteien können für sie einen spezifischen Rechtsgrund vereinbaren, also beispielsweise festlegen, die novierte Saldoforderung sei aus Darlehen geschuldet.