3. | a) In ihrer Klageantwort sowie in ihrer Duplik zur Frage der Aktivlegitimation machte die Beklagte geltend, die Vorbringen der Nebenintervenientin zur Entstehung, zum Ablauf und zu den Modalitäten des vollzogenen Cash Managements seien in Bezug auf die folgenden Aspekte in zeitlicher, persönlicher und vertretungsmässiger Hinsicht mangelhaft substantiiert (act. 40 Rz. 226, 229, 364, 366, 368; act. 60 Rz. 43): Anweisungen an die Beklagte zur Vornahme der behaupteten Verbuchungen; Erstellung von Monatsauszügen aus den Kontokorrentkonten durch die Beklagte sowie Zustellung derselben an die Nebenintervenientin, die V.______ AG und die U.___