1. | Vorweg ist in Bezug auf den Sachverhaltsvortrag der Nebenintervenientin zur Entstehung, zum Ablauf und zu den Modalitäten des in der X.______-Gruppe praktizierten, den eingeklagten Forderungen zugrundeliegenden Cash Management-Mechanismus (Konzernclearing und Cash Pooling) festzuhalten, dass die Nebenintervenientin ihre diesbezüglichen Tatsachenbehauptungen – entgegen der Auffassung der Beklagten (act. 40 Rz. 82, 362 ff.; act. 92 Rz. 19 ff., 46) – rechtzeitig sowie in hinreichend substantiierter Form vorgebracht hat: | |