___ AG aus Kontokorrent gegen die Beklagte per 5. Dezember 2003 auf CHF 16‘981‘070.06. In der Zeit nach dem 30. November 2003 seien von der Beklagten keine Kontoauszüge zu den Kontokorrentkonten mehr erstellt worden bzw. seien zumindest keine solchen mehr an die Buchhaltungsstellen der Nebenintervenientin, der V.______ AG und der U.______ AG übergeben worden. | |