In Bezug auf die U.______ AG habe deren Kontokorrentguthaben der bei der Beklagten per 30. November 2003, dem Datum, an welchem letztmals der Saldo gezogen worden sei und eine Novation stattgefunden habe, CHF 16‘975‘765.13 betragen. Auf diesen Saldo sei vom 1. Dezember 2003 bis zur Gewährung der provisorischen Nachlassstundung an die Beklagte am 5. Dezember 2003 bei einem Zinssatz von 2.25 % ein Zins von CHF 5‘304.93 aufgelaufen. Folglich belaufe sich die Forderung der U.______ AG aus Kontokorrent gegen die Beklagte per 5. Dezember 2003 auf CHF 16‘981‘070.06.