Bei der V.______ AG habe deren entsprechendes Kontokorrentguthaben bei der Beklagten per 30. November 2003, dem Datum, an welchem letztmals der Saldo gezogen worden sei und eine Novation stattgefunden habe, CHF 43‘905‘773.74 betragen. Auf diesen Saldo sei vom 1. Dezember 2003 bis zur Gewährung der provisorischen Nachlassstundung an die Beklagte am 5. Dezember 2003 ein Zins von CHF 13‘720.55 aufgelaufen. Damit ergebe sich für die V.______ AG per 5. Dezember 2003 eine Forderung aus Kontokorrent in der Höhe von CHF 43‘919‘494.29. In Bezug auf die U.