So seien an die Stelle der ursprünglichen Forderung der rechnungsstellenden Gruppengesellschaft gegenüber der anderen Gesellschaft zwei neue Forderungen getreten. Die rechnungsstellende Gesellschaft habe eine Forderung gegenüber der Beklagten in Höhe der ursprünglichen Forderung erhalten, während die andere Gesellschaft diesen Betrag nunmehr der Beklagten geschuldet habe. Die Beklagte habe somit wie eine Bank Zahlungsanweisungen einzelner X.______-Gesellschaften zu Gunsten anderer X.______-Gesellschaften entgegengenommen und die Überweisungsbeträge jeweils den Konten der Auftraggeber belastet sowie den Konten der Begünstigten gutgeschrieben.