101) eindeutig zu verneinen, dass mit dem getätigten Vorgehen zwingende gesetzliche Regelungen über die Verwertung beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung „aus den Angeln gehoben“ wurden. | | h) | Zusammengefasst handelt es sich beim umstrittenen „Assignment“ vom 8./13. Juli 2004 um den Vollzug (Verfügungsgeschäft) eines bereits während der Dauer der Nachlassstundung mit vorgängiger Ermächtigung des Nachlassrichters eingegangenen (Verpflichtungsgeschäft) zivilrechtlichen Rechtsgeschäfts und nicht um eine Verwertungshandlung im Rahmen des Vollzugs des Nachlassvertrags mit Vermögensabtretung der Nebenintervenientin (so die Beklagte, vgl. u.a. act. 60 Rz. 109).