40 Rz. 135 f.; act. 60 Rz. 35-37; act. 72 Rz. 204), dass dieses gestützt auf eine Vollmacht des Liquidators der Nebenintervenientin vom 2. Juni 2004 am 8. Juli 2004 für die Nebenintervenientin von Rechtsanwalt G.______ unterzeichnet wurde sowie dass die Nebenintervenientin und die Klägerin in einem separaten Schreiben gleichzeitig vereinbarten, dass der Preis für den Erwerb der behaupteten Forderung 3.5 % der letztendlich im Kollokationsplan der Beklagten zugelassenen Summe beträgt. Unstrittig (act.