__ AG erworbene „Forderung aus Kontokorrent V.______ AG“ von CHF 43‘919‘494.29, welche die V.______ AG am 18. Februar 2004 im Nachlassverfahren der Beklagten angemeldet habe, an die Klägerin abgetreten. | | b) | In ihrer Eingabe vom 6. Juli 2011 (act. 46 Rz. 17 ff.) ergänzte die Nebenintervenientin diese Darstellung, indem sie zusätzlich vorbrachte, das der Abtretungserklärung vom 8./13. Juli 2004 zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft sei bereits am 4. Juni 2004, also noch während der Dauer der für die Nebenintervenientin bewilligten Nachlassstundung, welche am 10. Juni 2004 geendet habe, abgeschlossen worden.