30/343 S. 3 f., wo die Abtretung der Forderung „U.______ AG“ in der Höhe von CHF 17‘827‘417.71 erwähnt wird, unter Beilage der diesbezüglichen Zessionsvereinbarung und Zessionserklärung; act. 30/344, wo die eingegebene Forderung von CHF 43‘919‘494.29 mit „Forderung gemäss Kontoauszug der C.______ AG, […] vom 08.12.2003 per 30.11.2003“ umschrieben wird, unter Beilage der entsprechenden Kontokorrent-Kontoauszüge [vgl. auch vorne, E. IV.A.2.]). Auch diese Abtretung von der Nebenintervenientin an die Klägerin ist daher formgültig erfolgt. | |