| | c) | Vorweg ist wiederum zu konstatieren, dass die beiden Forderungen in der fraglichen Abtretungsurkunde (act. 2/5 = act. 41/15/1 „Assignment“) in ihrer Höhe genau beziffert werden. Sodann ist zwar in der Abtretungsurkunde selbst kein Lebenssachverhalt oder keine genaue Beschreibung der abgetretenen Forderungen enthalten (es findet sich einzig der Begriff „claims“).