Diese erforderliche Spezifizierung sei auch nicht in anderen Dokumenten erfolgt, da in einem Schreiben von Rechtsanwalt E.______ vom 7. Juli 2004 (act. 2/5 = act. 41/15/2), in Vermögensstati der Nebenintervenientin (act. 41/20/1-8), in Gläubigerzirkularen im Nachlassverfahren der Nebenintervenientin (act. 41/21/1-4) und in Rechenschaftsberichten im Nachlassverfahren der Nebenintervenientin (act. 41/22/1-4) ebenfalls lediglich Begriffe wie „Claims“, „Forderung“, „Darlehen“ oder „Darlehensforderung“ vorkämen. | | c) | Vorweg ist wiederum zu konstatieren, dass die beiden Forderungen in der fraglichen Abtretungsurkunde (act. 2/5 = act.