__ AG im Betrag von CHF 17‘827‘417.71 (Valuta 5. Dezember 2003; „Darlehen“) sowie [weitere Ansprüche] unentgeltlich an die A.______ AG abzutreten, und tritt hiermit das oben genannte Darlehen sowie die oben genannten Ansprüche unentgeltlich ab an die A.______ AG [Adresse].“ | | c) | Insbesondere aufgrund der Angabe des Valutadatums 5. Dezember 2003 erscheint die Abtretung als hinreichend spezifiziert respektive bestimmbar. Denn dieser Hinweis erlaubt der Beklagten, in ihrer Buchhaltung die geltend gemachte Schuld rasch aufzufinden und so bezüglich Gläubiger, Forderungshöhe und Rechtsgrund zu verifizieren.