__ AG irrtümlich auch nach dem 5. Dezember 2003 noch einseitig Positionen auf dem „Kontokorrent C.______ AG“ erfasst worden seien, welche jedoch später wieder hätten storniert werden müssen. | | b) | Die von der Nebenintervenientin angeführte – leicht abweichend von ihrer Darstellung (act. 28 Rz. 304 f.), nämlich vom 28., 29. und 30. Januar 2004 datierende – Zessionsurkunde (act. 30/342) weist den folgenden Wortlaut auf: „U.______ AG [Adresse] verpflichtet sich hiermit, ihr Darlehen gegenüber der C.______ AG im Betrag von CHF 17‘827‘417.71 (Valuta 5. Dezember 2003; „Darlehen“) sowie [weitere Ansprüche] unentgeltlich an die A._