Ausserdem stimme im Falle der ursprünglich angeblich der U.______ AG zustehenden Forderung die zedierte Forderung auch betragsmässig nicht mit der eingeklagten Forderung überein. Daher entfalte keine der drei Abtretungen, auf welche sich die klagende Partei stütze, Wirkungen und die Klage sowie die Berufung seien schon aus diesem Grund abzuweisen. | |