Fr. 35‘096.00 an B.______ gut. | |||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||| | 4.— a) Mit Eingabe vom 14. April 2011 erhob die Bank A.______ eine Forderungsklage gegen die D.______ AG beim Kantonsgericht Glarus. Gegenstand der Klage ist eine Teilforderung von Fr. 1‘000‘000.- aus dem Kreditvertrag vom 4. Mai 2004. | |||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||| | b) Am 23. Januar 2013, wurde über die D.______ AG der Konkurs eröffnet. Der Forderungsprozess wurde einstweilen sistiert. | |||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||| | c) Die Forderung wurde anerkannt und das Verfahren schliesslich abgeschrieben. | |||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||| | 5.— a) Nachdem die Bank A.______ B.______