| |||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||| | c) Am 26. Oktober 2006 schlossen die Parteien einen Basisvertrag, welcher „die Grundlage für sämtliche Geschäftsbeziehungen des Kunden mit der Bank A.______“ ist. | |||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||| | d) Mit Schreiben vom 9. Januar 2009 kündigte die Bank A.______ den Rahmenkreditvertrag vom 14. November 2005 bzw. 21. Dezember 2005 und stellte unter anderem auch die Kapitalschuld von Fr. 2‘400‘000.- nebst Zins mit sofortiger Rückzahlungsfrist fällig. | |||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||| | 2.— a) Mit Zahlungsbefehl vom 8. April 2009 betrieb die Bank A.___