19 ihres Entscheids angeordnet, dass die Beschuldigten B.______, A.______, X.______ und Y.______ in Bezug auf einen Teil der Verfahrenskosten solidarisch haften. Nachdem im vorliegenden Berufungsverfahren hinsichtlich der Beschuldigten B.______ und A.______ eine neue Kostenregelung zu erlassen ist, erweist sich die Umsetzung der erstinstanzlich vorgesehenen Solidarhaft bezüglich eines Teils der Kosten als nicht mehr praktikabel. Diese Anordnung ist daher aufzuheben.