___ abzuändern. Zudem ist die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Nichtbezahlung der Busse von fünf auf vier Tage zu reduzieren (Berichtigung eines Umrechnungsfehlers). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 1.2.— a) Bei diesem Ausgang sind die für die Behandlung der Berufung im Schuld- und Strafpunkt fälligen Gerichtskosten für das obergerichtliche Verfahren auf Fr. 2‘500.‑ anzusetzen und dem Beschuldigten A.______ aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b)