| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 1.— Berufung des Beschuldigten A.______ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 1.1.— Als Ergebnis ist festzuhalten, dass A.______ mit seinem hauptsächlichen Berufungsantrag auf Freispruch von Schuld und Strafe unterliegt. In teilweiser Gutheissung der Berufung ist jedoch das angefochtene Urteil in Bezug auf die erstinstanzlich behandelten Zivilklagen zugunsten von A.______ abzuändern.