__ Versicherungen AG verpflichtet. Beide Beschuldigten beantragen in ihrer Berufung, es sei die Forderungsklage der XY.______ Versicherungen AG abzuweisen bzw. eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen (siehe dazu die eingangs aufgeführten Parteianträge). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 1.2.— a) Gemäss Art. 122 Abs. 1 StPO kann die geschädigte Person zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat als Privatklägerschaft adhäsionsweise im Strafverfahren geltend machen.