Zur Entlastung des Beschuldigten ist aber immerhin anzufügen, dass auf Baustellen regelmässig eine nicht unerhebliche Hektik herrscht und die Bauarbeiter bei der Arbeitserledigung unter enormem Zeitdruck stehen. Kommt hinzu, dass die vorliegende Baustelle unmittelbar an einem Felsgrat extrem exponiert war; es war wenig Platz vorhanden und die Arbeiter vor Ort hatten bei ihrer anspruchsvollen Tätigkeit permanent auch auf sich selber achtzugeben, um nicht zu verunfallen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | c)