Er handelte dabei sozusagen im blinden Vertrauen darauf, es würde schon nichts geschehen. Fatalerweise hat er sich darin geirrt. Dadurch, dass er das naheliegende und akute Kollisionsrisiko ganz offensichtlich nicht bedachte und er jede Vorsicht ausser Acht liess, lag seinem Verhalten eine ziemliche Gleichgültigkeit, wenn nicht gar Rücksichtslosigkeit zugrunde. Dies fällt verschuldensmässig stark ins Gewicht. Zur Entlastung des Beschuldigten ist aber immerhin anzufügen, dass auf Baustellen regelmässig eine nicht unerhebliche Hektik herrscht und die Bauarbeiter bei der Arbeitserledigung unter enormem Zeitdruck stehen.