In Bezug auf den Anklagesachverhalt, welcher vorliegend B.______ angelastet wird, liegen keine Schuldausschliessungs- oder Rechtfertigungsgründe vor. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 4.4.— Diesen Ausführungen zufolge ist der erstinstanzlich gegenüber B.______ ergangene Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung im Sinne von Art. 117 StGB zu bestätigen. Es ist hierzu ergänzend auch auf die Ausführungen der Vorinstanz im angefochtenen Entscheid zu verweisen. Dies führt in diesem Punkt zur Abweisung der Berufung von B.______.