Erforderlich wäre dabei gewesen, die Inbetriebnahme des Krans mit den Betreibern der Seilbahn vorgängig abzusprechen und hierbei insbesondere auch die Kommunikation (Funkverbindung) zwischen den Verantwortlichen der Seilbahn und den Bauarbeitern vor Ort sicherzustellen. Endlich wäre auch notwendig gewesen, vor Ort auf der Baustelle, konkrete Verhaltensregeln für alle Beteiligten in Bezug auf den Umgang mit dem Kran verbindlich festzulegen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | g)