Letztlich bleibt zu bemerken, dass am Unglückstag überhaupt kein Sicherheitskonzept vorlag, welches speziell auch auf den Betrieb des Krans in nächster Nähe zur Seilbahn ausgerichtet war. Während nämlich die Bauleitung noch vor Inbetriebnahme des Krans Massnahmen festgelegt hatte, wie der Kran und die Materialseilbahn gefahrlos nebeneinander zu betreiben waren (siehe dazu oben E. II. 1.5.), so bestanden in Bezug auf die entferntere, aber ebenfalls noch im Schwenkbereich des Krans verlaufende Seilbahn keinerlei Anweisungen. B.__