Im Übrigen aber hätte auch A.______ selber im Gelände sich eine kurze Strecke in nördliche Richtung begeben können, wo er freie Sicht bis zur Bergstation der Seilbahn gehabt und sich so hätte vergewissern können, dass die Fahrspur der Bahn für die Dauer des vorgesehenen Ablademanövers bei der Seilbahnstütze frei bleiben würde (siehe oben E. II. 1.3. Bst. d). Vor allem aber wäre der Unfall vermeidbar gewesen, wenn A.______ über Funk (siehe oben E. II. 1.4. Bst. e) mit den Verantwortlichen der Seilbahn Kontakt aufgenommen und sichergestellt hätte, dass für die Dauer des Abladens des Abbauhammers bei der Seilbahnstütze die Seilbahn überhaupt nicht in Betrieb genommen wird.