Weil nämlich die Krankatze bis zum Ende des Auslegers ausgefahren war und das Kranseil ‑ vom Kranturm aus gesehen ‑ hinter dem Tragseil der Seilbahn herabhing bzw. nahezu am Tragseil angelegt war, war für A.______ erkennbar, dass die Seilbahnkabine das Tragseil nicht einfach seitlich wegschieben würde, sondern sich das Kranseil unweigerlich im Fahrwerk der Kabine verfangen würde. Indem das Kranseil derart nahe am Seilbahntragseil herabhing, scheiterte A.______ schliesslich auch mit seinem letzten verzweifelten Versuch, das Kranseil vom Boden aus mit den Händen nach aussen am Seilbahngefährt vorbei wegzuschwenken (siehe oben E. II. 1.3. Bst. e).