_ selber unmittelbar nach dem Unfall gegenüber der Polizei einräumte, war ihm geläufig, dass an einem Kran gewöhnlich eine Drehbegrenzung aktiviert wird, wenn der Kran im Bereich von Leitungen im Einsatz steht. Gerade im Wissen darum aber hätte A.______ erst recht vorsichtig sein müssen und dabei das Risiko seines Vorhabens, bei laufendem Seilbahnbetrieb den Abbauhammer mithilfe des Krans innerhalb des Trassees der Seilbahn zu deponieren, erkennen sollen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | c) A.___