__ geführt hat, erkennen können und müssen: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 3.2.1.— a) A.______ hatte am Unfalltag in seiner Funktion als Vorarbeiter den Auftrag, die Baustelle für den Aufbau eines neuen Seilbahnmastes (Bauseilbahn 1) einzurichten. Zu diesem Zweck ordnete er an, den Abbauhammer von seinem Lageplatz am Kranfundament mithilfe des Krans wegzuschaffen und in nördlicher Richtung beim Mastsockel der Stütze 1 der Seilbahn zu deponieren. Für die Wahl des Ablageortes bei der Stütze 1 bestand keine zwingende Notwendigkeit.