| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b) Ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung setzt somit voraus, dass der Täter den Erfolg [dieser im allgemeinen Sprachgebrauch positiv besetzte Begriff meint im Strafrecht die Folge des Delikts, hier also die Tötung] durch Verletzung einer Sorgfaltspflicht verursacht hat.