Zum Unfallzeitpunkt war am Kran keine Dreh- und Ausladungsbegrenzung eingebaut. Der Turmkran war somit rundum frei drehbar und im Aktionsbereich des Krans konnte die Laufkatze am Ausleger uneingeschränkt ausgefahren werden bzw. konnten an beliebiger Stelle mit der Kranflasche Lasten ab- und aufgeladen werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | bb)