Der auf der Unfallbaustelle installierte Turmkran hatte eine Höhe von 42 Metern; dessen Ausleger mit einer Länge von 24 Metern reichte bis zur Stütze 1 der Seilbahn und die Kran-Laufkatze konnte in diesem Sektor, wie das Unfallgeschehen konkret zeigte, knapp über das Tragseil der Seilbahn hinweg ausgefahren werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b) aa) Zum Unfallzeitpunkt war am Kran keine Dreh- und Ausladungsbegrenzung eingebaut.