Insofern steht fest, dass es von der Baustelle bei der Stütze 1 aus möglich war, Funkverbindung sowohl zu den Verantwortlichen der Seilbahn wie auch zur Bauleitung aufzunehmen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 1.5.— Sicherheitsanweisungen betreffend die Materialseilbahn | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | a) Zwischen dem Standort des Baukrans und dem Trassee der Unfallseilbahn führte zum Unfallzeitpunkt noch die ausschliesslich für Lastentransporte errichtete Materialseilbahn Tierfehd-Kalktrittli vorbei.