äusserte sich in der Untersuchung fast zwei Jahre nach dem Unfall erstmals dahingehend, der Kran sei auch für den Lastenumschlag bei der Seilbahn vorgesehen gewesen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | bb) Zwischen den zuständigen Personen für die Seilbahn und den Bauarbeitern bei der Stütze 1 bestand keine eigens angeordnete Funkverbindung, über welche miteinander über den Betrieb der Seilbahn bzw. die konkreten Vorgänge auf der Baustelle kommuniziert worden wäre.