Auch der Seilbahnbauer, welcher zusammen mit B.______ den Standort für den Kran festgelegt hatte, gab in der Untersuchung zu Protokoll, der Kran sei nicht dafür vorgesehen gewesen, bei der Seilbahn Material ab- und aufzuladen. Ebenso erwähnte der Baggerführer, der vor dem Unfallereignis bereits ca. vier Wochen auf der Baustelle bei der Stütze 1 tätig war und von A.______ als Vorarbeiter abgelöst wurde, dass er nie gedacht habe, der Kran würde die Seilbahn tangieren. Einzig der Krantechniker Z.______ äusserte sich in der Untersuchung fast zwei Jahre nach dem Unfall erstmals dahingehend, der Kran sei auch für den Lastenumschlag bei der Seilbahn vorgesehen gewesen.